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Angebote
Arbeitsvermittlung
Anspruch auf Leistungen
Anspruch auf die umstehend erwähnten Dienstleistungen haben Mitglieder des Vereins Seniorennetz-Uster. Sie beschränken sich auf das Gemeindegebiet Uster.
Stundenentschädigung = Fr. 20.- für
Bedingungen
Die Auftragsnehmenden sind nach Beendigung der Arbeit direkt und bar zu entschädigen.
Die Auftragsnehmenden melden den Beginn der Arbeiten dem Seniorennetz. Erst danach ist der Versicherungs-
schutz (Unfall und Haftpflicht) durch das Senioren-Netz Uster gewährleistet. Am Ende des Vereinsjahres melden die Auftragsnehmenden die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und die im Fahrdienst gefahrenen Kilometer mit dem Privat-PW.
Weitere Informationen siehe Merkblätter für
Arbeitnehmende und Arbeitgebende
Im Juni 2010